Die Grüne Jugend Tübingen hat am 24.05.2023 folgenden Beschluss gefasst:
In Tübingen wird aktuell intensiv die mögliche Privatisierung der Müllabfuhr diskutiert. Diese sollte im Hauruckverfahren ohne breitere städtische Debatte beschlossen werden, sodass eine ausgewogene Abwägung der Vor- und Nachteile kaum möglich gewesen wäre. Auch die Beschäftigten wurden laut ver.di kurzfristig über die Pläne informiert. Die Grüne Jugend Tübingen bedauert diese Form des Verfahrens und bewertet positiv, dass der Gemeinderat die Abstimmung verschoben hat.
Die städtische Müllabfuhr wurde jahrelang kaputtgespart, obwohl die Stadt Tübingen finanziell gut dasteht. Nun soll sie aus Kostengründen privatisiert werden. Die Müllabfuhr betrifft alle Menschen, die in Tübingen wohnen. Es ist abzusehen, dass die Situation der Beschäftigten der Müllabfuhr sich verschlechtern wird. Auch ist nicht gesichert, dass sich die Preise für die Bevölkerung nicht erhöhen. Genauso ist unklar, wie sich die Ziele einer Kreislaufwirtschaft und von mehr Recycling mit einer Privatisierung erreichen lassen. Die Grüne Jugend Tübingen sieht starke soziale und ökologische Bedenken an den aktuellen Plänen der Stadtverwaltung. Sie fordert den Gemeinderat und insbesondere die Fraktion AL/Grüne auf, die Pläne zur Privatisierung abzulehnen.
Als politische Tübinger Jugendorganisationen verurteilen wir den am 28. April 2023 von
Herrn Oberbürgermeister Boris Palmer gemachten Vergleich mit der Verwendung des
Judensterns bei der Konferenz “Migration steuern, Pluralität gestalten. Herausforderungen
der Einwanderungspolitik in Deutschland“. Aussagen wie diese sind nicht nur beschämend
und einem Oberbürgermeister unwürdig, sondern lenken von wichtigen politischen Themen
und gesellschaftlichen Herausforderungen ab. Herausforderungen, die er als OB lösen
könnte und müsste. Stattdessen reiht sich diese Äußerung in eine lange Reihe von
pietätlosen und bewusst polarisierenden Äußerungen ein. Als Teil der Tübinger
Stadtgemeinschaft distanzieren wir uns vehement von diesen. Seine Aussagen geben
Rassismus Vorschub. Kritik daran mit der Shoa zu vergleichen, entbehrt jedem Respekt vor
den Opfern des NS. Statt langer Rechtfertigungen fordern wir von OB Palmer eine ehrliche
Entschuldigung und für die Zukunft einen konstruktiv-kritischen Diskurs. Dabei soll nicht OB
Palmers Person im Vordergrund stehen, sondern die Lösung politischer Probleme und
aktueller Herausforderungen. Das Ziel muss immer der gesellschaftliche Zusammenhalt
sein.
gez. Grüne Jugend Tübingen
gez. JEF Tübingen
gez. Junge Liberale Tübingen
gez. Junge Union Tübingen
gez. Jusos Tübingen
Am 26.03.2023 veröffentlichte die Grüne Jugend Tübingen folgende Pressemitteilung: Die Grüne Jugend Tübingen ist erschüttert über den Tod des 23-jährigen Tübingers Basiru Jallow, der am 23. März 2023 im Botanischen Garten niedergestochen wurde und infolge seiner schweren Verletzungen gestorben ist. Wir sind geschockt, dass an einem zentralen Treffpunkt in der Tübinger Innenstadt, ein so junger Erwachsener gewaltsam zu Tode kam. Den Angehörigen, Freundinnen, Freunden und Bekannten des Mannes sprechen wir unsere Anteilnahme und unser tiefes Mitgefühl aus. Wir hoffen auf Erfolg bei den Ermittlungen und eine lückenlosen Aufklärung der Tat durch die örtliche Polizei. Wir verurteilen ausdrücklich die Statements, die der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer zu dieser Tat im Botanischen Garten unmittelbar über Facebook getätigt hat. Spekulationen zur Tat einzig und allein aufgrund von Tatort und ethnischer Herkunft anzustellen, halten wir für gefährlich und absolut unangemessen, insbesondere in einer solchen Verantwortungsposition.
Vom Test zum Beratungsgespräch
Grundsätzlich muss sich jede schwangere Person selbst zwischen dem Abbruch und dem Austragen der Schwangerschaft entscheiden. Nach dem Feststellen einer Schwangerschaft tickt jedoch die Uhr, weil ein Schwangerschaftsabbruch nur bis zur zwölften Woche durchgeführt werden kann.
Hier trifft eine schwangere Person auf die ersten Hürden: Oft wird eine Schwangerschaft erst relativ spät festgestellt – somit ist der Zeitraum schon begrenzt. Außerdem ist es in vielen Praxen schwierig, einen Termin zu bekommen, welcher ohnehin für viele Menschen, zum Beispiel sehr junge Personen oder nicht weibliche Schwangere, eine Hemmschwelle ist.
Bei diesem Termin muss ärztliches Fachpersonal die Schwangerschaft bestätigen und den Zeitpunkt der Befruchtung feststellen. Hier ist wieder die zwölf-Wochen-Marke wichtig. Dabei wird ab der Befruchtung der Eizelle gerechnet. Innerhalb der zwölf Wochen müssen also alle nötigen Termine wie Bestätigung der Schwangerschaft, Beratungsgespräch und Ähnliches stattgefunden haben.
Von den behandelnden Ärzt*innen wird über den instrumentellen und den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch aufgeklärt und es muss sich anschließend für eine Variante entschieden werden. Allerdings gibt es nicht immer beide Möglichkeiten in den Praxen vor Ort und die Kosten und Finanzierung unterscheiden sich bei den Varianten. Genauere Details zu diesen beiden Möglichkeiten findest du unter dem Punkt “Durchführung des Schwangerschaftsabbruches”.
Um einen Schwangerschaftsabbruch möglich zu machen, ist ein Beratungsgespräch gesetzlich vorgeschrieben. Ärzt*innen können eine Liste mit Beratungsstellen zur Verfügung stellen. An dieser Stelle kritisieren wir deutlich: Warum ist dieses Beratungsgespräch gesetzliche Pflicht? Dies ist eine Bevormundung der schwangeren Person, denn alleinig diese sollte über ihren Körper entscheiden dürfen. Eine weitere Hürde hierbei ist, dass die schwangere Person selbst nach einer Beratungsstelle suchen und sich um die Terminvereinbarung kümmern muss. Auch dies stellt für manche Personen erneut ein Hindernis dar, zum Beispiel durch mangelnden Zugang zum Internet oder fehlende Abdeckung durch Beratungsstellen. Abermals geht somit wertvolle Zeit verloren.
Von der Beratungsstelle wiederum bekommt man eine Liste mit Arztpraxen, in denen Abbrüche durchgeführt werden. Alternativ kann man sich über die Bundesärztekammer oder lokale Anzeigen selbst online informieren, allerdings sind öffentlich zugängliche Listen aufgrund der Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen meist unvollständig. Infolge dieser Stigmatisierung und des jahrelangen “Werbeverbots” durch den abgeschafften Paragrafen 219a gibt es außerdem viel zu wenige Mediziner*innen in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Nach dem Beratungstermin muss man drei volle Tage warten, bevor man den Abbruch bei einer in der Gynäkologie tätigen Person durchführen lassen kann. Auch hier ist unsere deutliche Kritik: Warum muss eine Person, die sich schon längst für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hat, noch drei Tage warten? Diese “Bedenkzeit” kann für Schwangere sehr qualvoll sein und hat keinen plausiblen Grund.
In der Regel findet 24 Stunden vor dem Eingriff nochmal eine medizinische Voruntersuchung in der Praxis statt.
Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs (medikamentös/instrumentell)
Medikamentöser Abbruch
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch wird mit einer Kombination aus zwei Medikamenten vorgenommen: Mifegyne und Prostaglandin (z.B. Misoprostol). Mifegyne wird zuerst verabreicht. Es wirkt, indem es die Rezeptoren des Hormones Progesterone blockiert, welches für das weitere Wachstum des Embryos notwendig ist. Die Einnahme muss in Deutschland unter ärztlicher Aufsicht vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass das Medikament nicht an Dritte weitergegeben wird. Nach circa 48 Stunden wird das zweite Medikament eingenommen, dies geschieht zu Hause.
Da der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach wie vor gesetzlich nicht erlaubt, sondern nur toleriert ist, sind die Medikamente, die den Schwangerschaftsabbruch einleiten, nicht für Schwangerschaftsabbrüche zugelassen. Man spricht hier von ‚off-label use‘, also einem nicht vorgesehenen Verwendungszweck, über den durch Ärzt*innen aufgeklärt wird. Misoprostol und ähnliche Medikamente werden tagtäglich in der Geburtshilfe eingesetzt, um Wehen einzuleiten. Zugelassen ist Misoprostol für die Behandlung von Magengeschwüren. Sehr häufige Nebenwirkungen sind Durchfall und Hautausschläge, ebenso wie Kopfschmerzen, Schwindel und Magen-Darmbeschwerden.
Es gibt unterschiedliche Applikationsformen: Oral (durch das Aufnehmen der Mundschleimhaut) oder alternativ auch schluckend oder vaginal. Jede Form der Einnahme hat unterschiedliche Nebenwirkungen. In der Regel gilt die vaginale Einnahme als Variante mit der geringsten Nebenwirkungsrate.
Nach einigen Stunden bis wenigen Tagen treten dann, als Folge des Gewebeabgangs, Blutungen auf. Das Ausmaß dieser Blutungen ist unter anderem abhängig von der Schwangerschaftswoche (SSW). Die Konkretisierung dieses Zeitraumes ist schwer. Bei einem Großteil der Schwangeren beginnt der Abgang bereits nach vier Stunden. Die frühzeitige Einnahme von Schmerzmittel erleichtert den Abbruch. Ein Kontrolltermin wird sieben bis 14 Tage nach Abbruch durchgeführt.
Diese Methode ist in Europa bis zur neunten SSW zugelassen. Die Wirksamkeit der Abtreibungspille liegt bei 95%. Bei den anderen 5% ist ein zusätzliches Entfernen der Gewebereste notwendig.
Abbruch mittels Absaugung (auch instrumenteller oder chirugischer Abbruch genannt)
Dieser Eingriff findet in Absprache mit der Fachberatung in Vollnarkose oder lokaler Betäubung statt. Er gehört zu den Standardeingriffen und gilt deshalb als komplikationsarm. Die Dauer der Absaugung beträgt in der Regel fünf bis zehn Minuten. Bei der sogenannten Vakuumaspiration wird der Gebärmuttereingang schonend aufgedehnt (bis zu 14mm) und das entsprechende Gewebe mit einem weichen Silikonschlauch, der einen Unterdruck erzeugt, abgesaugt.
(Direkt) nach einem durchgeführten Abbruch wird teilweise ein Ziehen, leichter bis mittlerer Schmerz (auch ähnlich Periodenschmerzen) oder Druckgefühl in der Gebärmutter beschrieben. Dies kann sich aber sehr unterschiedlich gestalten: Andere Personen spüren kaum etwas. Nach einem Schwangerschaftsabbruch können außerdem Schmierblutungen in den Folgetagen auftreten. Fieber oder stärkere Schmerzen (welche auf (entzündete) Schwangerschaftsreste in der Gebärmutter hindeuten würden) sollten dann durch eine Ultraschalluntersuchung bei Gynäkolog*innen ausgeschlossen werden. Antibiotikagabe während dem operativen Abbruch senkt die Komplikations- bzw. Entzündungsrate um 50%.
Eine adäquate medizinische Durchführung eines chirurgischen Schwangerschaftsabbruches wird heutzutage steril und mit filigranen Spezialinstrumenten durchgeführt.
Teilweise wird auch ein Teil des medikamentösen mit dem instrumentellen Abbruch verbunden. Dies ist eine schonende Methode für den Gebärmuttereingang. Mit ergänzenden Medikamenten wie Oxytozin können Blutungsmenge und Heilung ebenso positiv beeinflusst werden.
Die nächste Regelblutung menstruierender Personen findet meist schon vier Wochen nach der Abtreibung statt. Es kann jedoch auch zu Menstruationsverschiebungen kommen, bis der Zyklus und somit die Blutung wieder regelmäßig einsetzt.
Kritikwürdig: Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch muss die schwangere Person in der Regel selbst tragen. Sie belaufen sich auf 200 – 570 Euro, je nach Praxis.
Nach dem Eingriff
Direkt nach einem Schwangerschaftsabbruch wird empfohlen, sich an einem Ort mit Toilette aufzuhalten, an dem man sich wohlfühlt, damit man mit Blutungen gut umgehen kann.
Die meisten Menschen berichten von gelegentlichen Blutungen (u.a. abhängig von der Art des Abbruchs) während der ersten Tage bis hin zu sechs Wochen nach dem Abbruch. Nur wenn mehr als vier Binden in zwei Stunden vollgesogen werden, sollte man ärztlichen Rat einholen.
Es ist normal, unmittelbar nach jeder Abtreibungsform Krämpfe, ein Druckgefühl oder Schmerzen zu haben. Diese lassen sich üblicherweise mit einfachen Schmerzmitteln lindern und dauern meist nur ein paar Tage.
Wenn einige Zeit vergangen ist, findet der Eisprung wieder statt. Das kann ab zwei Wochen nach dem Schwangerschaftsabbruch sein, sodass Menstruationsblutungen üblicherweise rund vier bis sechs Wochen nach einem Abbruch zu erwarten sind. Der Erholungsprozess nach einem Eingriff ist sehr individuell – alles ist in Ordnung. Wenn die auszuübende (Lohn)Arbeit schwere körperliche Arbeit beinhaltet, ist es ratsam, nach dem Abbruch mindestens ein bis zwei Tage freizunehmen, um sich körperlich zu erholen. Wenn man von Zuhause aus arbeitet oder es einrichten kann, tagsüber größtenteils zu sitzen, kannst man wahrscheinlich am Tag danach wieder zur Arbeit. Sport kann man machen, sobald man sich bereit fühlt. Es ist jedoch ratsam, nicht in den ersten Tagen gleich aufs Ganze zu gehen, sondern entspannter zu starten. Wann man nach dem Schwangerschaftsabbruch wieder Vaginalsex hat, liegt ganz im eigenen Ermessen.
Mythen-Check: Abtreibungsgegner*innen drohen oftmals mit dem sogenannten “Post Abortion Syndrom” und versuchen damit, den Abbruch zu kriminalisieren. Das “Post Abortion Syndrom” ist aber wissenschaftlich nicht bewiesen und wird daher von keiner medizinischen oder psychiatrischen Vereinigung anerkannt. Ein Schwangerschaftsabbruch erhöht das Risiko für die Entwicklung psychischer Störungen nicht, was Verfechter*innen des “Post Abortion Syndroms” behaupten.
Diskriminierung von queeren Menschen bei Schwangerschaftsabbrüchen
Queere Menschen erfahren noch mehr Hürden auf dem Weg eines Schwangerschaftsabbruchs. Beispielsweise kann es sein, dass queeren Menschen, die einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind, die Mittel fehlen, um einen Abbruch in Anspruch zu nehmen. Außerdem sind queere Personen nicht nur häufiger nicht versichert, sondern sehen sich auch öfter mit Stigmatisierung und Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung konfrontiert, einschließlich Missgendering und aufdringlicher Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht. Gerade trans Menschen sind von der Illegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen besonders betroffen. Ihnen wird öfter zu einem Schwangerschaftsabbruch geraten als cis Personen. Daraus resultiert ein großes Problem: trans Menschen und nicht-binäre Menschen versuchen deutlich häufiger, selbst den Abbruch vorzunehmen und nicht in eine Klinik zu gehen – aus den oben genannten Gründen. Das birgt ein immenses Gesundheitsrisiko. Sowohl ein selbst durchgeführter Abbruch wie auch die Befürchtung, als trans Person eine Schwangerschaft austragen zu müssen, ohne dies zu wollen, können extrem traumatische Erfahrungen sein und müssen verhindert werden.
Im Prinzip sollte es ganz einfach sein: Alle Menschen, die schwanger werden können, sollten den gleichen, barrierearmen und sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben, ganz egal wie sie finanziell aufgestellt sind, wie alt, welche Sexualität oder Gender.
Quellen
– https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch#:~:text=Es%20sind%20drei%20Arzt%2D%20oder,medikament%C3%B6ser%20Schwangerschafts-abbruch%20in%20Frage%20kommt.
– https://www.unicum.de/de/studentenleben/zuendstoff/schwangerschafts-abbruch-abtreibung-ablauf-beratung#:~:text=Der%20Schwangerschafts-abbruch%20kann%20nur%20stattfinden,beim%20Gyn%C3%A4kologen%20durchf%C3%BChren%20lassen%20kann.
– https://www.buzzfeed.de/news/trans-maenner-abtreibung-usa-lgbtq-transgen-der-nonbinary-schwangerschaftsabbruch-roe-wade-91783775.html
– https://srh.bmj.com/content/48/e1/e22.abstract
– https://www.guttmacher.org/article/2020/01/transgender-abortion-patients-and-provision-transgender-specific-care-non-hospital
– https://gwi-boell.de/de/2022/01/17/trans-schwangerschaft
– https://open.spotify.com/episode/0SIV0BCwkAVNNJQfv7ucBQ?si=e370f039279642ff
– https://helloclue.com/de/artikel/abtreibung/was-dich-in-den-tagen-nach-einem-induzierten-abort-erwartet/
– https://medikamio.com/de-ch/medikamente/mifegyne/pil
– https://flexikon.doccheck.com/de/Schwangerschaftsabbruch?utm_source=www.doccheck.com&utm_medium=DC%2520Search&utm_campaign=DC%2520Se-arch%2520content_type%253Aall&utm_content=DC%2520Search%2520schwan-gerschaftsabbruch#Mifepriston_und_Prostaglandine
– https://flexikon.doccheck.com/de/Off-Label-Use
– https://flexikon.doccheck.com/de/Oxytocin
– https://helloclue.com/de/artikel/abtreibung/was-dich-in-den-tagen-nach-einem-induzierten-abort-erwartet/
– https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Post_abortion_syndro-me.pdf
– https://echte-vielfalt.de/lebensbereiche/lsbtiq/wie-das-abtreibungsrecht-mit-lgbtq-angelegenheiten-zusammenhaengt/
Grüne Jugend Baden-Württemberg
Königstraße 78, 70173 Stuttgart
Vor 47 Tagen wurde die 22-jährige Jina „Mahsa“ Amini gewaltvoll ermordet. Sie wurde von der iranischen Sittenpolizei ermordet, weil sie ihren Hijab nicht so trug, wie es das iranische Regime vorschreibt.
Seit 47 Tagen protestieren zahlreiche Menschen im Iran. Was als Protest gegen diesen furchtbaren staatlich verübten Femizid angefangen hat, hat sich mittlerweile zu einer Rebellion gegen die Unterdrückung durch das Mullah Regime entwickelt. Unter Lebensgefahr gehen täglich tausende mutige Frauen, aber auch viele andere, auf die Straße, um für ihre Rechte und gegen den autokratischen Regierungskurs zu demonstrieren.
Diesen Protesten wird seitens der iranischen Polizei mit brutaler Gewalt begegnet. Täglich zeigen neue Videos wie Demonstrierende zusammengeschlagen, festgenommen und verschleppt werden. Das können und das dürfen wir nicht akzeptieren!Gemeinsam mit einem breiten, überparteilichen Solidaritäts-Bündnis haben wir vergangenen Samstag in Solidarität mit den Protestierenden im Iran eine Kundgebung auf dem Holzmarkt organisiert. Circa 400 Menschen waren dabei und haben ihre Solidarität gezeigt.Wir stehen an der Seite der Frauen und allen Menschen, die sich gegen die patriarchale Herrschaft des Mullah Regimes zu Wehr setzen. Wir bewundern ihren Mut und ihre Entschlossenheit. Es ist an uns, uns zu informieren und den Menschen im Iran, die ihre Schwestern, Freundinnen und Töchter vermissen, verloren haben und selbst diese Unterdrückung erfahren, zuzuhören!
Wir fordern deswegen gemeinsam: Schluss mit den Femiziden im Iran – und an jedem anderen Ort!
Frau – Leben – Freiheit. Jin – Jiyan – Azadî.
#jinaamini #mahsaamini #iranrevolution
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Information: Zum Schutz aller Beteiligten sind die Gesichter auf dem Foto unkenntlich gemacht worden.
Was kann ich selbst tun?
Die Petition von @hawar.help an den Bundestag zu härteren politischen Maßnahmen gegen das Regime unterzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_10/_07/Petition_139993.nc.html
Informiert bleiben: Neben den täglichen Nachrichten gibt es auf Social Media zahlreiche Menschen, die die Situation im Iran beobachten, einordnen und übersetzen. Zum Beispiel erfahrt ihr über @duzentekkal einige Nachrichten aus dem Iran und Informationen über Kundgebungen oder öffentliche Gespräche mit politischen Akteur*innen. Ebenfalls sehr informativ sind die Tweets von @NatalieAmiri auf Twitter.
Aufmerksam sein: Informiert euch über anstehende Demos und Veranstaltungen zum Iran in Eurer Nähe, sprecht mit Freund*innen darüber und passt auf Euch auf! Bei den multiplen großen Krisen, die unsere Welt gerade in Frage stellen, kann das einem schnell über den Kopf wachsen und immens belasten. Sucht Euch Vertrauenspersonen, mit denen ihr darüber sprechen könnt.
Am 24.10.2022 veröffentlichte die Grüne Jugend Tübingen folgende Pressemitteilung:
Die Grüne Jugend Tübingen gratuliert Uli Baumgärtner zu dem starken Ergebnis bei der Oberbürgermeister*innen-Wahl in Tübingen. Am vergangenen Sonntag stimmten 22 Prozent der Tübinger Stadtgesellschaft für die grüne Kandidatin, die damit den zweiten Platz erzielte.
„Wir haben mit Uli Baumgärtner eine starke Kandidatin unterstützt. Deshalb bedauern wir, dass die Mehrheit der Tübinger*innen sich nicht für die progressive, faire und zukunftsfähige Politik entschieden hat, die sie präsentierte“, so Anne Mann, Sprecherin der Grünen Jugend Tübingen. Richard Langer, Sprecher der Grünen Jugend Tübingen, ergänzt: „Nach wie vor sind wir der Ansicht, dass die von ihr eingebrachten Vorschläge und Visionen sowie ihr Stil eine bedeutsame Verbesserung der Stadtpolitik bewirkt hätten.“
In der hohen Wahlbeteiligung sieht die Grüne Jugend Tübingen einen großen Erfolg dieses OB-Wahlkampfs. Dass sich die Bewohner*innen der Stadt über so viele Wochen hinweg bei Podien, in Leserbrief-Spalten, auf Social-Media und auf der Straße mit den verschiedenen Angeboten beschäftigt und die besten Ideen diskutiert haben, sei Ausdruck funktionierender demokratischer Prozesse und einer aktiven Stadtgesellschaft.
Anne Mann und Richard Langer sind sich einig: „22% der Tübinger*innen haben Uli Baumgärtner ihre Stimme gegeben und damit zum Ausdruck gebracht, dass die von ihr angebrachten Inhalte äußerst wichtig für die Zukunft der Stadt sind – ebenso wie eine respektvolle Diskussionskultur. Wir erwarten daher, dass sich diese Aspekte in der künftigen Politik des Oberbürgermeisters widerspiegeln.“
Am 19.12.2021 veröffentlichte die Grüne Jugend Tübingen folgende Pressemitteilung:
Die Grüne Jugend Tübingen spricht sich für Ulrike Baumgärtner als Kandidatin der Grünen bei der Oberbürgermeister*innenwahl 2022 in Tübingen aus. Diesen Beschluss fasste die Mitgliederversammlung der Grünen Jugend Tübingen einstimmig am 15.12.2021. Malte Voß, Sprecher der Grünen Jugend Tübingen, erklärt dazu: „Wir sehen in Ulrike Baumgärtner die beste Kandidatin für diese Aufgabe. Sie verfügt über langjährige kommunalpolitische Erfahrung und bringt gleichzeitig neue Ansätze und Einblicke insbesondere aus den Teilorten mit.“ Lisa Merkens, Sprecherin der Grünen Jugend Tübingen, ergänzt: „Wir haben uns mit Ulrike Baumgärtner ausgetauscht und festgestellt, dass ihre Ziele denen der Grünen Jugend nahestehen. Gerade ihr Fokus auf Fragen der Gleichstellung und Vielfalt in unserer Stadt vereint uns und dafür möchten wir uns gemeinsam mit ihr einsetzen.“
Gemeinsam betonen beide: „Unser Anspruch als Grüne Partei ist ein gleichberechtigter und durchlässiger Politikstil. Dazu gehört, dezidiert Frauen dabei zu unterstützen, für Ämter zu kandidieren. Wir halten es für wichtig, besonders exekutive Ämter regelmäßig neu zu besetzen, damit die Themen und nicht Personen im Vordergrund stehen. Als Grüne Jugend wollen wir, dass Tübingen eine grüne Stadt bleibt – die Einhaltung der Klimaziele ist unsere oberste Priorität. Wir glauben jedoch, dass dafür ein neuer, einender Politikstil notwendig ist, der zu gesellschaftlichen Entscheidungen die Bürgerinnen mehr einbezieht. Dafür wollen wir uns einsetzen. Es ist Zeit für ein neues, grünes Gesicht im Tübinger Rathaus.“
Bis Ostern 2022 möchte die Grüne Partei durch ein Urwahlverfahren klären, wer bei der Oberbürgermeister*innenwahl 2022 als ihre Kandidat*in antreten soll. Bewerbungsschluss dafür ist der 15. Februar 2022.
Am 28.09. veröffentlichte die Grüne Jugend die folgende Pressemitteilung:
Mit Blick auf das mehrheitliche Nein im Bürgerentscheid um die Tübinger Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn äußert die Grüne Jugend Tübingen ihr Bedauern über dieses Ergebnis.
Lisa Merkens, Sprecherin der Grünen Jugend Tübingen, erklärt: „Der vergangene Samstag war kein guter Tag für Tübingen und die Region Neckar-Alb. Die Tübinger*innen haben sich gegen die Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn und damit gegen eine klimaneutrale, moderne und sozial gerechte Alternative zum Individualverkehr entschieden. Wir finden diese Entscheidung sehr schade und analysieren natürlich nun dessen Zustandkommen. Allerdings hat unserer Meinung zu diesem Ergebnis beitgetragen, dass die Verwaltung der Stadt Tübingen keine klare Führung in der Umsetzung des Bürgerentscheides übernommen hat und die Kommunikation insgesamt nicht deutlich genug war.“
Malte Voß, Sprecher der Grünen Jugend Tübingen ergänzt: „Besonders enttäuscht sind wir darüber, dass die Teilorte gegen die Streckenführung durch die Tübinger Innenstadt gestimmt haben und die Regionalstadtbahn als notwendige Maßnahme zur Erreichung der Klimaneutralität in Zweifel gezogen wurde. Die Art uns Weise, wie der Konflikt in der Stadt ausgetragen wurde, verurteilen wir. Insbesondere das teilweise aggressive Auftreten der Gegner*innen gegenüber Befürworter*innen empört uns.“
Lisa Merkens fügt hinzu „Das Votum der Tübinger*innen akzeptieren wir. Dennoch möchten wir betonen, dass die Mobilitätswende eine große Herausforderung für die gesamte Gesellschaft darstellt, die nur gemeinsam bewältigt werden kann. In unseren Augen wäre eine Innenstadtstrecke ein starker Akt der Solidarität mit allen, die im Tübinger Umland leben. Nun befürchten wir, dass das Nein zur Innenstadtstrecke auch Folgen für das Projekt der Regionalstadtbahn außerhalb Tübingens haben wird und hoffen, dass dies nicht das endgültige Aus der Innenstadtstrecke bedeutet, denn die Argumente für die Innenstadtstrecke gelten nach wie vor.“
Gestern haben wir an einem schönen Plätzchen an der Steinlach unsere Mitgliederversammlung abgehalten. Neben einigen inhaltlichen Diskussionen wurde vor allem ein neuer Vorstand gewählt, mit dem wir jetzt in das kommende Jahr starten. Johanna Kemper bleibt Schatzmeisterin und Lisa Merkens rückt vom Pressesprecherinnenamt auf das Amt der Sprecherin. Anne Mann wurde neu in den Vorstand gewählt als Pressesprecherin und Malte Voß als neuer Sprecher. Unser herzlicher Dank gilt David Goes und Svenja Pavel, die nach einem erfolgreichen und spannenden Jahr aus dem Vorstand ausscheiden.
Los geht’s – packen wir es an!
Wir begrüßen die Entscheidung des Landesparteitags vom 8. Mai 2021, ein Parteiordnungsverfahren gegen Boris Palmer zu eröffnen. Unserer Ansicht nach sollte die Bewertung von Palmers Beiträgen durch ein Parteischiedsgericht erfolgen, wie es jetzt durch diesen Beschluss ermöglicht wurde. Wir halten dies nicht nur für die Konsequenz von Palmers Facebook-Post am 7. Mai 2021 (@ Cancel Culture), sondern für das Ergebnis von Provokationen, verbalen Ausfällen und rassistischen Diffamierungen, die seit mehreren Jahren andauern.
Dazu gehörte unter anderem ein Interview vom April 2018 in der Südwestpresse, als Palmer von einem Beinahe-Zusammenstoß mit einem Radfahrer berichtete und dies folgendermaßen kommentierte: „Ich wette, dass es ein Asylbewerber war. So benimmt sich niemand, der hier aufgewachsen ist mit schwarzer Hautfarbe. Das wäre völlig missglückte Integration.“ Besonders deutlich zeigte sich die Diskrepanz zwischen Palmers Beiträgen und grünen Grundwerten in seinem Kommentar zur Kampagne der Deutschen Bahn, die mit Fotos von fünf Bundesbürger*innen auf einer Zugreise warb. Palmer störte sich daran, dass alle fünf abgebildeten Promis über eine Einwanderungsgeschichte verfügen. „Ich finde es nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die ‚Deutsche Bahn‘ die Personen auf dieser Eingangsseite ausgewählt hat. Welche Gesellschaft soll das abbilden?“, schrieb er am 23. April 2019 auf Facebook.
Auch fiel Boris Palmer mehrfach mit der Reproduktion queer-feindlicher Diskriminierung auf. So stellte er in dem 2011 veröffentlichten Thesenpaper „Grünes Wachstum – um welchen Preis“ das uneingeschränkte Adoptionsrecht für homosexuelle Paare in Frage. Am 8. Oktober 2018 kommentierte Palmer auf Facebook als Reaktion auf einen Beitrag von Winfried Kretschmann in der Zeit: „Wenn jemand es gut findet, dass in seinem Viertel die Mehrheit homosexuell ist, dann ist das für mich ok. Umgekehrt will ich nicht als homophob bezeichnet werden, wenn ich es ganz gut finde, dass die Mehrheit nicht homosexuell ist.”
Dies zeigt, dass es sich bei dem Post vom 7. Mai 2021 um keinen einmaligen Ausrutscher handelt, sondern in einer Reihe von wiederholten, intentionalen Provokationen steht. Meinungsvielfalt innerhalb unserer Partei halten wir für bereichernd, jedoch bekennen sich unsere Mitglieder zu unseren Grundwerten Demokratie, Vielfalt und Menschenrechte. Deshalb steht Boris Palmer auch in Konflikt mit dem, was uns als Grüne Jugend Tübingen ausmacht.